Servicekosten
Nachbetreuung ohne Servicepaket
(nach Erwerb der Hörgeräte, gilt auch für Fremdkunden) werden nach Aufwand pro 10 Minuten abgerechnet, plus Anfahrtspauschale (CHF 50.– bis 10 km, danach CHF 80.–)
CHF 35.–
Jahresservice-Paket
Beinhaltet drei Termine pro Jahr, Anfahrtspauschale inklusiv
CHF 450.–
Lifetimeservice-Paket (gilt für 6 Jahre)
Beinhaltet drei Termine pro Jahr, Anfahrtspauschale inklusiv
CHF 1500.–
Kostenbeteiligung von AHV und IV
Ein Hörsystem ist eine wertvolle Investition, die Sie nicht allein finanzieren müssen: Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) sowie die Invalidenversicherung (IV) tragen mit Pauschalbeträgen zu den Kosten bei. Wir stehen Ihnen zur Seite und unterstützen Sie beim Ausfüllen der notwendigen Sozialversicherungsformulare. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung. Wir helfen Ihnen gerne, damit die finanzielle Abwicklung reibungslos und schnell erfolgt. Auch einige Zusatzversicherungen der Krankenkassen bieten Unterstützung. Es ist ratsam, direkt bei Ihrer Krankenkasse nachzufragen.
IV (bis 65-jährig)
Hörsysteme
Hörsystem: CHF 840.–
AHV (ab 65-jährig)
Hörsysteme
1 Hörsystem: CHF 630.–
2 Hörsysteme: CHF 1237.50
Batterien
Keine Kostenübernahme
Reparaturen
Keine Kostenübernahme
Voraussetzung
Erstexpertise des Hals-Nasen-Ohren-Arztes (HNO)
Gesamthörverlust von mindestens 35%
Rhythmus der Kostenübernahme
Alle 5 Jahre